Steuertipp für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
14. Dezember 2008 um 11:01 Uhr Gusti 2.138 Aufrufe
Alle natürlichen Personen und Personengesellschaften, die eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung führen und betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, können von ihren betrieblichen Einkünften einen Freibetrag von 10% des steuerpflichtigen Gewinns (max. 100.000 Euro pro Steuerpflichtigem und Jahr) für Investitionen geltend machen.
Ausnutzung des Freibetrages
Um steuersenkend zu wirken, muss der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren investiert werden. Er kann nur für Gewinne geltend gemacht werden, die im laufenden Kalenderjahr erwirtschaftet wurden und muss in der Steuererklärung ausgewiesen sein.
Wird der Freibetrag in Wertpapiere investiert, dann kann man damit attraktive Renditechancen mit hoher Sicherheit verbinden und zusätzlich Einkommensteuer sparen.
Allerdings müssen die zur Ausnutzung des Freibetrages angeschafften Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen – sie müssen gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG veranlagen.
Kategorien: Aufgeschnappt, Wirtschaft
Tags: Aufgeschnappt, epu, Wirtschaft
Der persönliche Blog von
1.
Gusti 14. Dezember 2008 um 11:47 Uhr
Für die steuerbegünstigte Veranlagung für das Jahr 2008 habe ich mich für den mündelsicheren Immobilienfond “Real Invest Austria” der Bank Austria Creditanstalt entschieden. Auf Anraten meines Steuerberaters habe ich auch noch eine Vorauszahlung der GSVG-Beiträge für das Folgejahr geleistet um den heurigen Gewinn noch etwas zu schmälern.